Profil des GanzTags in Nordrhein-Westfalen
15.10.2007
Anzahl der Schulen
Im Schuljahr 2007/08: 2.900 offene Ganztagsschulen im Primarbereich (OGS), davon etwa 150 Förderschulen mit Primarstufe. Im Schuljahr 2007/08: 134 neue erweiterte Ganztagshauptschulen und 25 neue erweiterte Ganztagsförderschulen.
- Zielsetzung für die offene Ganztagsschule im Primarbereich bis 2010: Bereitstellung eines Ganztagsplatzes für jedes 4. Kind
- Zielsetzung für die neue erweiterte Ganztagshaupt- und -förderschule bis 2012: Bereitstellung eines Ganztagsplatzes für 50.000 Schüler/innen
Betroffene Schulformen
- Grundschulen und Förderschulen mit Primarstufe
- Hauptschulen und Förderschulen
Zeitumfang
- Der Zeitrahmen der offenen Ganztagsschule im Primarbereich (OGS) richtet sich nach dem Bedarf der Erziehungsberechtigten, der Kinder und Jugendlichen sowie nach der Unterrichtsorganisation. Er erstreckt sich unter Einschluss der Unterrichtszeit in der Regel an allen Unterrichtstagen von spätestens 8.00 bis 16.00 Uhr, bei Bedarf auch länger. An unterrichtsfreien Tagen und in den Ferien soll der Schulträger in Abstimmung mit den Trägern der Kinder- und Jugendhilfe ein entsprechendes Programm ermöglichen.
- Der Zeitrahmen der neuen erweiterten Ganztagshaupt- und -förderschulen im Sekundarbereich umfasst für die Jahrgangsstufen 5 bis 7 ein Angebot an vier Tagen der Woche von 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr sowie an einem einheitlich festgesetzten Tag ein Angebot von 08:00 Uhr bis 14:45 Uhr. Für die Jahrgangsstufen 8 bis 10 soll ein nach pädagogischem Bedarf altersgerechtes und modifiziertes Angebot an mindestens drei Tagen in der Woche sichergestellt werden.
Formen des GanzTags
- Offene Ganztagsschule im Primarbereich
- Neue erweiterte Ganztagshauptschule und Ganztagsförderschule (gebunden)
Ziele des GanzTags
Die offene Ganztagsschule im Primarbereich dient familien-, gesellschafts-, jugend- und bildungspolitischen Zielen. Sie ist eine Antwort auf den vielfältigen Bedarf zur Verbesserung von Bildungsqualität und Chancengleichheit im Zusammenspiel von Bildung, Erziehung, Förderung und Betreuung.
Die offene Ganztagsschule ist ein ganztägig geöffnetes Haus des Lebens und Lernens, das Mädchen und Jungen in ihrer Entwicklung ganzheitlich fördert.
Hier erhalten die Kinder
- anregende Räume für gemeinsames Lernen, zum Entspannen, für gemeinsame Aktivitäten;
- ein qualifiziertes Bildungs- und Erziehungsangebot, das Stärken und Schwächen erkennt und jedes Kind nach seinen Fähigkeiten und Bedürfnissen fördert, sowie
- die Möglichkeit, gemeinsam mit Gleichaltrigen ihre neue Schule mitzugestalten.
Durch die Zusammenarbeit von Schule, Kinder- und Jugendhilfe, gemeinwohlorientierten Institutionen und Organisationen aus Kultur und Sport sowie weiteren außerschulischen Partnern soll die offene Ganztagsgrundschule eine Lernkultur entwickeln, die die Schüler/innen in ihren Begabungen und Fähigkeiten unterstützt, fördert und fordert. Sie ist eine Schule, in der das Lernen im Mittelpunkt steht, die aber mehr ist als Unterricht.
Sie fördert die Zusammenarbeit von Lehrkräften und anderen Professionen. Sie ermöglicht mehr Zeit für Bildung und Erziehung, individuelle Förderung, Spiel- und Freizeitgestaltung sowie eine bessere Rhythmisierung des Schultages. Sie umfasst insbesondere:
- Förder-, Betreuungs- und Freizeitangebote,
- besondere Förderangebote für Kinder aus bildungsbenachteiligten Familien und für Kinder mit besonderen Begabungen,
- Hilfen zur Selbstständigkeit und Eigenverantwortung der Schüler/innen, und
- Angebote zur Stärkung der Erziehungsarbeit von Eltern.
Die neuen erweiterten Ganztagshaupt- und -förderschulen sollen zu verbesserten Bildungs- und Abschlusschancen durch individuelle Förderung der Stärken und durch den Ausgleich von Lernrückständen insbesondere von Lernschwächeren beitragen. Sie helfen, Benachteiligungen von Schüler(inne)n aus "bildungsfernen" Milieus auszugleichen und die Chancen beim Übergang in Ausbildung und Beruf nach Abschluss der Sekundarstufe 1 zu verbessern.
Diese Ziele werden insbesondere dadurch erreicht, dass
- sinnvoll rhythmisierte Lernzeiten am Vor- und Nachmittag ein erfolgreiches Lernen unterstützen,
- bedarfsgerechte Förderkonzepte und -angebote zur Stärkung fachlicher und überfachlicher Kompetenzen und der Persönlichkeitsbildung beitragen,
- Schüler(innen)interessen durch zusätzliche fachbezogene oder fächerübergreifende Lernangebote gefördert werden,
- zusätzliche Lernzugänge und Bildungsangebote z.B. durch gestalterische, handwerkliche, experimentelle, musische und sportliche Arbeitsgemeinschaften geschaffen werden, und
- die Fähigkeiten zu selbstständigem Lernen und Gestalten gefördert werden.
Qualitätskriterien für den GanzTag
Explizite Qualitätskriterien für die offenen Ganztagsschulen im Primarbereich (OGS) bzw. für die neuen erweiterten Ganztagshaupt- und -förderschulen bestehen noch nicht, doch wurde zur Qualitätsentwicklung und -sicherung in der OGS eine Beratergruppe eingerichtet. Diesem Gremium gehören unter Leitung des Ministeriums für Schule und Weiterbildung Vertreter/innen des Jugendministeriums, der Bezirksregierungen, der Landesjugendämter sowie des Instituts für soziale Arbeit e.V. und der Serviceagentur "Ganztägig Lernen in NRW" an.
Um die Qualitätsentwicklung in der offenen Ganztagsschule im Primarbereich zu unterstützen, haben das Institut für soziale Arbeit e.V. und das ehemalige Landesinstitut für Schule/Qualitätsagentur ein Arbeitsinstrument für die Teams im offenen Ganztag entwickelt: QUIGS - Qualität in offenen Ganztagsschulen.
QUIGS ist ein internes Qualitätsentwicklungsverfahren, das von den Fachkräften selbst angewandt wird und dabei zwei Ziele verfolgt: (1) die Weiterentwicklung der pädagogischen Arbeit sowie (2) die Teamentwicklung und Initiierung von Kooperation zwischen den unterschiedlichen Professionen in der offenen Ganztagsschule.
Seit Frühjahr 2007 stehen den Schulen kostenlos eine Handreichung sowie eine CD-ROM mit Arbeitsmaterialien für die interne Qualitätssentwicklung mit QUIGS zur Verfügung.
Kooperation zwischen Schule und Jugendhilfe
- Die Zusammenarbeit von Schule und Jugendhilfe ist sowohl auf der Ebene des Bundes (Kinder- und Jugendhilfegesetz, SGB VIII) als auch des Landes NRW (Schulgesetz und Kinder- und Jugendfördergesetz) gesetzlich verankert.
- Im SGB VIII heißt es in §81: Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe haben mit anderen Stellen und öffentlichen Einrichtungen, deren Tätigkeit sich auf die Lebenssituation junger Menschen auswirkt, insbesondere mit (1) Schulen und Stellen der Schulverwaltung, (2) Einrichtungen und Stellen der beruflichen Aus- und Weiterbildung, ... (9) Einrichtungen der Ausbildung für Fachkräfte, der Weiterbildung und der Forschung im Rahmen ihrer Aufgaben und Befugnisse zusammenzuarbeiten.
- Im Schulgesetz NRW i.d.F.v. 27.06.2006 heißt es in §5 Abs.2 : Schulen sollen in gemeinsamer Verantwortung mit den Trägern der öffentlichen und der freien Jugendhilfe, mit Religionsgemeinschaften und mit anderen Partnern zusammenarbeiten, die Verantwortung für die Belange von Kindern, Jugendlichen und jungen Volljährigen tragen und Hilfen zur beruflichen Orientierung geben.
- Und schließlich im Kinder- und Jugendfördergesetz des Landes NRW vom 12.10.2004 in §7: (1) Die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe und die Träger der freien Jugendhilfe sollen bei der Erfüllung ihrer Aufgaben mit den Schulen zusammenwirken. Sie sollen sich insbesondere bei schulbezogenen Angeboten der Jugendhilfe abstimmen. (2) Die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe fördern das Zusammenwirken durch die Einrichtung der erforderlichen Strukturen. Dabei sollen sie diese so gestalten, dass eine sozialräumliche pädagogische Arbeit gefördert wird und die Beteiligung der in diesem Sozialraum bestehenden Schulen und anerkannten Trägern der freien Jugendhilfe gesichert ist.
- Die offene Ganztagsschule im Primarbereich ist ein kooperatives Modell, an dem sich das Land, die Kommunen, die Primarschulen, die freien Träger der Kinder- und Jugendhilfe und weitere außerschulische Partner auf gleicher Augenhöhe beteiligen. Durch die Zusammenarbeit von Schule, Kinder- und Jugendhilfe und weiteren außerschulischen und Gemeinwohl orientierten Organisationen soll in den offenen Ganztagsschulen eine Lernkultur entwickelt werden, die die Schüler/innen in ihren Begabungen und Fähigkeiten unterstützt, fördert und fordert. Das Angebot der OGS realisiert sich durch die Zusammenarbeit von Lehrer(inne)n mit z.B. Erzieher(inne)n, Sozialpädagog(inn)en, Musikschullehrer(inne)n, Übungsleiter(inne)n oder anderen pädagogischen Professionen. Es begegnen sich in der OGS also Systeme mit unterschiedlichen Ansätzen, Zielen, Strukturen, Funktionen und Kompetenzen. Kooperation wird so zu einem integralen Bestandteil der OGS, das Gelingen der programmatischen Ziele hat die Kooperation zur Voraussetzung.
Lehrkräfte und außerunterrichtliches pädagogisches Personal im offenen Ganztag sorgen für eine inhaltliche Verbindung des Unterrichts mit dem offenen Ganztagsangebot. Die Gesamtverantwortung für die außerunterrichtlichen Angebote im Rahmen des offenen Ganztags kann dabei sowohl auf Seiten der Schule als auch auf Seiten des Trägers der Jugendhilfe angesiedelt werden. In Kooperation mit den öffentlichen und freien Trägern der Kinder- und Jugendhilfe sollen auch Möglichkeiten der Elternberatung geschaffen werden. Das Personal der außerunterrichtlichen Angebote kann beratend in Lehrerkonferenzen einbezogen werden.
Die Aufgabe der Schulleitung besteht darin, einen regelmäßigen, fachgerechten Austausch zwischen den Lehrkräften und den Mitarbeiter(inne)n der außerschulischen Kooperationspartner zu sichern, mit dem Ziel der Verknüpfung von Vor- und Nachmittag. - Gemäß § 5 NRW-Schulgesetz ist die Kooperation mit außerschulischen Partnern, hier insbesondere der Jugendhilfe, auch in den neuen erweiterten Ganztagshaupt- und -förderschulen von zentraler Bedeutung. Die Zusammenarbeit mit der Jugendhilfe und anderen Partnern soll auch das Erreichen der ambitionierten Ziele der "Qualitätsoffensive Hauptschule" unterstützen. Die für die Durchführung der erweiterten Ganztagsangebote bereitgestellten Mittel können auch für (a) sozialpädagogische Fachkräfte und (b) Angebote der Kinder- und Jugendhilfe oder anderer außerunterrichtlicher Partner der Ganztagsschulen verwendet werden. In diesem Bereich kann auf langjährige Erfahrungen der Kooperation von Haupt- und Förderschulen mit u.a. der Jugend(verbands)arbeit oder der Schulsozialarbeit zurückgegriffen werden.
- Durch den Ausbau der Ganztagsschule in Nordrhein-Westfalen rücken die Kooperationen der Schule mit Partnern der außerschulischen Jugendbildung, der Kultur, der Musik und des Sports in den Mittelpunkt. Kinder und Jugendliche profitieren von umfassenden und ganzheitlichen Bildungsangeboten. Außerschulische Kooperationspartner, die spezielle fachliche Kompetenzen, eine andere pädagogische Sichtweise, neue Methoden und 'frischen Wind' in die Schulen bringen, werden verstärkt eingebunden. Um diese Entwicklung zu unterstützen, hat das Land NRW frühzeitig Rahmenvereinbarung mit erfahrenen strategischen Partnern über die Kooperation in der offenen Ganztagsschule geschlossen:
Außerschulische Kooperationspartner
Rahmenvereinbarungen zur Zusammenarbeit im Bereich der offenen Ganztagsschule im Primarbereich bestehen mit folgenden Kooperationspartnern:
- Arbeitsgemeinschaft Natur- und Umweltbildung NRW e.V.
- Verband der Bibliotheken des Landes NRW e.V.
- Landesvereinigung Kulturelle Jugendarbeit NRW e.V.
- Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege in NRW
- LandesSportBund/Sportjugend NRW
- LandesMusikRat NRW e.V. und Landesverband der Musikschulen NRW
- (Erz-)Bistümer und Diözesan-Caritasverbände sowie die Evangelischen Landeskirchen und ihre Diakonischen Werke in NRW
Für die OGS ist die Vielfalt der beteiligten Partner und somit auch die Vielfalt der Professionen konstitutiv.
Bereits bestehende Fortbildungs-, Beratungs- und Unterstützungsangebote
Die offenen Ganztagsschulen im Primarbereich werden durch ein Beratungssystem in ihrem Entwicklungsprozess von der Antragstellung, über die Konzeptentwicklung bis hin zur Qualitätssicherung begleitet und unterstützt.
Die Beratungsleistungen werden bedarfsgerecht auf unterschiedlichen Ebenen erbracht durch
- die zuständigen Schulaufsichtsbehörden , dort u.a. durch die Berater/innen im GanzTag,
- die Landesjugendämter Rheinland und Westfalen-Lippe,
- von der Deutschen Kinder- und Jugendstiftung geförderte kommunale Qualitätszirkel,
- die Fachberatung in den Jugendämtern oder bei den freien Trägern der Kinder- und Jugendhilfe, sowie
- die Serviceagentur "Ganztägig Lernen in NRW" am Institut für soziale Arbeit e.V.
Für die Aufbauphase der erweiterten Ganztagsangebote an den Haupt- und Förderschulen steht bei den Bezirksregierungen jeweils ein Ansprechpartner für die Schulen zur Verfügung, der organisatorisch und konzeptionell beraten kann sowie die notwendigen Vernetzungsprozesse unterstützt.
Die Deutsche Kinder- und Jugendstiftung wird die neuen erweiterten Ganztagshaupt- und -förderschulen in ihren Unterstützungsaktivitäten im Rahmen der Serviceagentur "Ganztägig lernen" in Nordrhein-Westfalen berücksichtigen.
Wissenschaftliche Begleitung
Die Einführung der offenen Ganztagsschule im Primarbereich (OGS) in Nordrhein-Westfalen wird in den Jahren 2003-2009 wissenschaftlich begleitet. Im Auftrag des Ministeriums für Schule und Weiterbildung (MSW) und des Ministeriums für Generationen, Familie, Frauen und Integration (MGFFI) führen vier Institute als Kooperationsverbund die Begleitung durch: der Forschungsverbund Deutsches Jugendinstitut e.V./Universität Dortmund, das Institut für soziale Arbeit e.V. in Münster, die Bergische Universität Wuppertal sowie das Sozialpädagogische Institut (SPI), zentrale wissenschaftliche Einrichtung der Fachhochschule Köln.Die Vorstudie wurde zum Jahresende 2004 abgeschlossen. Sie konzentrierte sich sowohl auf die Bedingungen der Startphase, unter denen 235 Schulen im Schuljahr 2003/04 den offenen Ganztag eingeführt hatten, als auch auf die Beschreibung der konkreten Praxis- und Kooperationsformen der einzelnen OGS vor Ort. Im Forschungsbericht (s. Beher, Karin u.a. 2005: Offene Ganztagsschule im Primarbereich. Weinheim/München: Juventa Verlag) wird deutlich, dass eine Vielzahl von Bedingungen auf das Gelingen des "Projekts" OGS einwirken.
Die Hauptstudie der wissenschaftlichen Begleitung lief in den Jahren 2005 bis 2007 als Implementierungs- und Praxisentwicklungsstudie. Eine wesentliche Zielsetzung bestand dabei in der qualitativen Weiterentwicklung dieses familien- und bildungspolitischen Programms. Darüber hinaus zielte die Hauptstudie auf eine repräsentative Bestandsaufnahme und umfassende Analyse der Entwicklungsprozesse und Strukturmerkmale der OGS. Die Studie stellt Orientierungs- und Steuerungswissen für die Weiterentwicklung der OGS zur Verfügung. Verschiedene Optionen zur Fortentwicklung dieser Angebotsform werden entworfen, um daran anschließend im Rahmen von Empfehlungen ein Qualitätsprofil der OGS in NRW zu entwickeln. Erste Ergebnisse im Sinne von Teilauswertungen der Studie können hier heruntergeladen werden. Die Gesamtstudie erschien in Buchform im Herbst 2007 beim Juventa-Verlag.
Über diese Hauptstudie hinaus werden die Untersuchungen zur offenen Ganztagsschule auch in den Jahren 2007-2009 fortgeführt. Die Wirkungen der zusätzlichen Förderung durch das Land in Form von Lehrerstellen ab 2006 werden im Rahmen der Wiederholungsbefragungen einen wichtigen Forschungsbereich darstellen.
Der Ausbau der erweiterten Ganztagsangebote in den Haupt- und Förderschulen der Sekundarstufe I soll wissenschaftlich begleitet werden.
Finanzierungsaspekte
Nordrhein-Westfalen erhält bis 2008 Mittel aus dem IZZB des Bundes in Höhe von ca. 913,9 Mio €. Die Finanzhilfe dient dem Aufbau offener Ganztagsschulen im Primarbereich als auch der neuen erweiterten Ganztagshaupt- und -förderschulen.
In der OGS werden Baukosten in einer Höhe von 80.000 € gefördert, in die Ausstattung dürfen bis zu 25.000 € fließen, für die Gestaltung des Außengeländes stehen bis zu 10.000 € zur Verfügung. Für jede Maßnahme hat der Schulträger einen Eigenanteil von 10% zu erbringen.
Die Finanzierung des zusätzlichen Personals und der Angebote im Rahmen der OGS (s.u.) regelt der entsprechende Erlass. In der OGS darf der sozial gestaffelte Elternbeitrag den Betrag von 150 € nicht überschreiten. Für Mittagsverpflegung kann ein zusätzlicher Betrag erhoben werden.
Der Erlass zur Durchführung des Ganztagsbetriebs an Haupt- und Förderschulen regelt die Finanzierungsfragen. Der Schulträger kann für die erforderlichen investiven Maßnahmen Zuwendungen im Rahmen des IZBB erhalten.
Personelle Ausstattung
In der OGS erhalten die Schulträger vom Land einen Personalkostenzuschuss in Höhe von 615 € pro Kind pro Jahr. Die Schule erhält einen Zuschlag von 0,2 Lehrerstellen (= 5,6 Unterrichtsstunden) pro 25 am offenen Ganztag teilnehmenden Kindern. Die Hälfte dieses Lehrerstellenzuschlags kann kapitalisiert werden (ergibt 820 € Personalkostenzuschuss).
Die Schulträger leisten einen Eigenbeitrag von 410 € pro Kind pro Jahr, auf den sie Elternbeiträge (seit dem 01.08.2006 bis zu 150,-€) anrechnen können. Die Gruppengröße liegt bei 25 Kindern an Grundschulen und 12 Kindern an Förderschulen.
Leiter/innen von offenen Ganztagsschulen erhalten eine zusätzliche Anrechnungsstunde. Ebenfalls fördert das Land im Umfang von 100.000 € Fortbildungsmaßnahmen zur Qualifizierung des Personals mit 300 € pro Maßnahme als Beitrag zur Qualitätssicherung der Ganztagsangebote.
Neue erweiterte Ganztagshaupt- und -förderschulen erhalten einen Personalstellenzuschlag in Höhe von 30 Prozent. Im Umfang von bis zu einem Drittel (10 Prozentpunkte) können die Mittel für freie und besetzbare Stellen des Ganztagszuschlags (Gegenwert: 51.000 € je Stelle und Jahr) im Rahmen des Ganztagskonzepts zur Finanzierung von pädagogischen Angeboten zur Unterstützung und Ergänzung des Unterrichts verwendet werden. Dies sind insbesondere Maßnahmen in Kooperation mit der Jugendhilfe, Sportvereinen, Kultureinrichtungen, Künstler(inne)n oder Betrieben, Institutionen des Handwerks, der Berufsbildung und der Wirtschaft.
Zwei Drittel des Zuschlags sind durch Lehrkräfte zu besetzen. Ein Drittel der Stellen kann nach Maßgabe des Bezugserlasses auch mit einer sozialpädagogischen Fachkraft besetzt werden.
