Profil
17.10.2007
Anzahl der Schulen
Insgesamt: 48 im Schuljahr 2007/08, davon eine Schule in freier Trägerschaft. Das entspricht einem Drittel der allgemeinbildenden Schulen im Primar- und Sek1-Bereich. Betroffene Schulformen:
- Grundschulen (vier- und sechsjährig)
- Schulen der Sekundarstufe I (Sekundarschulen, Gesamtschulen, integrierte Stadtteilschulen, Gymnasien und Förderzentren)
Anzahl der Ganztagsschulen im Lande Bremen, Schuljahr 2007/08
| Bremen | in % | Bremerhaven | in % | Land | in % | |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Primarstufe | 14 | 19% | 5 | 18% | 19 | 19% |
| Schulzentrum | 9 | 50% | 2 | 22% | 11 | 44% |
| Gesamtschule ISS | 9 | 69% | 3 | 100% | 12 | 75% |
| Gymnasium | 2 | 25% | 0 | 0% | 2 | 22% |
| Förderzentren LSV | 2 | 17% | 0 | 0% | 2 | 17% |
| Förderzentren W + E | 1 | 14% | 0 | 0% | 1 | 13% |
| Privatschulen mit IZBB Förderung (ab SJ 08/09) | 1 | |||||
| Gesamt | 38 | 33% | 10 | 33% | 48 | 33% |
Ziel: Erweiterung um je 4 Schulen in gebundener Form in den Jahren 2007-2011; Schulen mit offenen Konzepten sollen sich zu teilgebundenen bzw. gebundenen Ganztagsschulen entwickeln. Es liegen Bewerbungen von rund 25 Schulen vor.
Zeitumfang
Je nach Ganztagsform 8.00 bis 16.00 Uhr an drei bis fünf Tagen.
Formen des GanzTags
Nach einer 2-3 jährigen Phase mit überwiegend additiven Modellen werden vom Senat seit 2005 für Grundschulen die gebundenen Formen favorisiert, d.h. alle Konzepte für die Grundschule müssen eine Entwicklungsperspektive zur integrativen Form enthalten. Die 14 Grundschulen in der Stadt Bremen wachsen beginnend mit Jahrgang 1 zur gebundenen Form hoch, bzw. arbeiten bereits in dieser Form. Die bestehenden offenen Ganztagsschulen im Sekundarbereich 1 entwickeln sich tage- bzw. jahrgangsweise zur gebundenen Form.
Aktuell gibt es in Bremen gebundene, teilgebundene (d.h. es werden mind. 2 Tage in gebundener, die restlichen Tage in offener Form durchgeführt) und offene Ganztagsschulen. Drei Ganztagsgrundschulen bieten aus Gründen der Wohnortnähe neben den Ganztagszügen noch Halbtagszüge an.
Zur Unterstützung der gebundenen Form werden in Bremen Arbeitszeitmodelle (Präsenzzeit) an drei Bremer Grundschulen erprobt und wissenschaftlich evaluiert durch das Institut für Schulentwicklungsforschung in Dortmund (Prof. Holtappels). Präsenzzeitmodelle werden in zwei weiteren Ganztagsschulen (P + Sek I) in Bremen auf freiwilliger Basis erprobt.
Ziele des GanzTags
- Im Zentrum der Ziele des GanzTags steht die Weiterentwicklung der Lehr- und Lernkultur: Förderung von selbstorganisierten, individuellen Lernformen, gemeinsames Bildungs- und Erziehungsverständnis von Schule und Jugendhilfe (Bildungsprozesse finden über den ganzen Tag statt, initiiert bzw. gestaltet durch die Schüler/innen selbst, peers, Lehrer/innen und pädagogische Fachkräfte), Förderkonzepte für besonders leistungsstarke und -schwache Kinder- und Jugendliche
- Schule als Lern- und Lebensort verankert im Wohnumfeld
- Vermehrte Partizipation aller am Schulleben Beteiligter
- Wahrnehmung gesellschafts- und sozialpolitischer Aufgaben: Erweiterung der Erlebnis-, Bewegungs- und Lernräume der Kinder und Jugendlichen, Betreuung der Kinder und Jugendlichen bei Erwerbstätigkeit der Eltern
Für eine Bewerbung als Ganztagsschule muss eine Schule ein Konzept mit folgenden Aspekten vorlegen:
- Weiterentwicklung der Lehr- und Lernkultur
- Zeitgestaltung im Ganztag und Rhythmisierung des Ablaufs
- Partizipation und Zusammenarbeit mit außerschulischen Partnern
- Raumkonzept
Qualitätskriterien für den GanzTag
Grundlage für die Ganztagsschulentwicklung in Bremen sind die im Januar 2005 vom Senat verabschiedeten, folgenden Qualitätskriterien:
"Die Arbeit in der Ganztagsschule" - Qualitätsbereiche und -standards für Ganztagsschulen in Bremen.
1. Weiterentwicklung der Lehr- und Lernkultur
Ganztagsschulen bieten besonders gute Voraussetzungen dafür, durch eine entsprechende Unterrichtsorganisation Schüler/innen zum selbst verantworteten Lernen zu führen, verbunden mit einem umfassenden Förderkonzept für leistungsstarke und leistungsschwache Schüler/innen.
Dazu gehören:
- die Förderung des selbst verantworteten Lernens von Schüler/innen durch Unterrichtskonzeptionen, die die spezifischen Möglichkeiten von Ganztagsschulen zur Öffnung des Unterrichts und zur freien Arbeit entsprechend nutzen;
- Formen der integrativen, auch außerunterrichtlichen Lernförderung im kognitiven, manuellen, sozialen und emotionalen Bereich;
- Lernarrangements und gezielte Angebote, die eine Förderung und Entwicklung von Talenten und Stärken bei allen Schüler(inne)n ermöglichen;
- die systematische und verbindliche jahrgangs- und fächerübergreifende Zusammenarbeit der Lehrkräfte und deren Einsatz über den ganzen Tag;
- die inhaltliche Verzahnung von Unterricht, unterrichtsergänzenden und anderen Angeboten durch die inhaltliche Einbeziehung der sozialpädagogischen Fachkräfte in die Unterrichtsplanung und -gestaltung sowie die Einbeziehung von themenbezogenen Vorhaben, Arbeitsgemeinschaften und Projekten (auch außerschulischer Anbieter und Kooperationspartner);
- die Nutzung des Zeitvolumens zur verstärkten Einbeziehung lebens- und arbeitsweltlicher sowie sozialer Praxis und Erfahrung;
- der Ersatz der (traditionellen) Hausaufgaben durch schulische Angebote und Freiarbeitsräume im Ganztag sowie die Verknüpfung und Weiterentwicklung von Trainings- und Förderprogrammen;
- die Förderung eines aktiven, kritischen und der Gesundheit sowie der kulturellen Integration dienenden Freizeitverhaltens.
2. Zeitgestaltung im Ganztag und Rhythmisierung des Ablaufs
Ganztagsschulen nutzen ein Mehr an pädagogisch gestaltbarer Lernzeit in einer auf den ganzen Tag abgestimmten Organisation von Unterricht, Freizeit und Schulleben.
Dazu gehören:
- die Überwindung des 45/90-Minuten-Rhythmus;
- eine dem Ganztagsrhythmus angemessene Dauer und Anordnung der Pausen (insbesondere der Mittagspause);
- Wechsel und Verbindung von unterrichtlichen und nicht-unterrichtlichen Elementen;
- Verteilung der verpflichtenden Unterrichtsstunden auf den Vor- und Nachmittag;
- eine Konzeption des Wechsels von gelenkter und selbstverantworteter Tätigkeit inner- und außerhalb des Unterrichts.
3. Partizipation und Zusammenarbeit intern und mit außerschulischen Partnern
Ganztagsschulen entwickeln und öffnen sich unter Einbeziehung von Eltern, Schüler(inne)n, aller in Schule beschäftigten Kräfte und in Zusammenarbeit mit außerschulischen Partnern unter Nutzung anderer Lernorte und verschiedener Professionen (insbesondere Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, Sportvereine, soziale und kulturelle Einrichtungen sowie Betriebe der Region).
Dazu gehören:
- die Organisation der Kooperation in Klassen-/Jahrgangsteams bzw. Teambildung mit sozialpädagogischen Mitarbeiter(inne)n mit dem Ziel der Integration des gemeinsamen Erziehungs- und Bildungsauftrags;
- Mitwirkungsmöglichkeiten, Mitgestaltung und Mitverantwortung für Lehrkräfte, sozialpädagogische Kräfte, Eltern, Schüler/innen und andere Partner der Schule;
- die Organisation der Zusammenarbeit und Einbeziehung außerschulischer Partner in Planungs-, Entscheidungs- und Gestaltungsprozesse in der Schule;
- die Kooperation der Schule mit den verbundenen Institutionen der Kindertagesbetreuung und Kinder- und Jugendhilfe, die der gemeinsamen Zielsetzung einer angemessenen Integration von Beratungs-, Erziehungs-, Betreuungs- und Eingliederungsaufgaben in die Ganztagsorganisation folgt;
- eine verbindliche effiziente Infrastruktur der gemeinsamen Beratung, Planung und Qualitätsentwicklung der beteiligten Institutionen vor Ort.
4. Raumkonzept
Ganztagsschulen nutzen den Raumbestand der Schule unter Berücksichtigung der für den Ganztagsbetrieb erforderlichen unterschiedlichen Funktionen.
Dazu gehören:
- die ganztagsgerechte Gestaltung und Nutzung des gesamten Schulgebäudes und -geländes;
- die Nutzung des Raumbestandes der Schule durch die Schaffung und Gestaltung funktionaler Zonen und Stationen (Lernen, Essen, Spielen, Entspannen, Begegnen etc.);
- die Einbeziehung nachbarschaftlicher bzw. stadtteilbezogener Nutzungsmöglichkeiten und Lernorte.
(Senatsbeschluss vom 18.1.2005)
Kooperation mit der Jugendhilfe
- Auf der Ebene der Einzelschule ist es Ziel, für jede Ganztagsschule ein gemeinsames standortbezogenes Konzept zu entwickeln, das die unterschiedlichen Fachkompetenzen der beteiligten Partner zusammenführen soll, um den Kindern die Bewältigung des Tagesablaufs und die Übergänge zwischen den Systemen zu erleichtern.
- Auf ministerieller Ebene arbeiten die senatorischen Behörden von Bildung einerseits und Jugend und Soziales andererseits zur Schaffung der strukturellen Rahmenbedingungen der Ganztagsschulentwicklung in Bremen eng verzahnt zusammen.
Bereits bestehende Fortbildungs-, Beratungs- und Unterstützungsangebote
- In Bremen wurde im Spätsommer 2004 von der Deutschen Kinder- und Jugendstiftung (DKJS) in Kooperation mit der Bildungs- und der Sozialbehörde bundesweit die erste regionale Serviceagentur gegründet, unter deren Dach das Verbundprojekt "Lernen für den GanzTag" angesiedelt ist. Die Serviceagentur Bremen unterstützt (angehende und bestehende) Ganztagschulen und die Ganztagsschulentwicklung in Bremen durch
- Beratung und Vernetzung von Einzelschulen und Kooperationspartnern,
- Vermittlung von ExpertInnen für Prozessbegleitung und Fortbildung,
- durch die Organisation von Veranstaltungen (z.B. Bremer GanzTag),
- durch Konzeption, Organisation und Durchführung von Qualifizierungsmaßnahmen für sog. Ganztagsmultiplikator(inn)en einerseits und für Schulentwicklungsberater/innen andererseits,
- durch verschiedene Fortbildungsreihen zu ganztagsspezifischen Fragen,
- Beratung und konzeptionelle Mitarbeit bei qualitätssichernden Maßnahmen der Senatorin für Bildung und Wissenschaft und des Landesinstituts für Schule,
- Publikationen/Dokumentationen/Filme zu ganztagsspezifischen Themen, und
- das Zusammenstellen eines Expert(inn)enpools für Prozessbegleitung, Beratung und Fortbildung.
- Die Serviceagentur arbeitet eng mit dem Landesinstitut für Schule zusammen. Bremen ist außerdem an der Evaluationsstudie StEG (länderübergreifende Begleitforschung zur Entwicklung von Ganztagsschulen in Deutschland) beteiligt und Auftraggeberin einer Bremer Studie "Pädagogische Arbeitszeit und Schulentwicklung am Modell von Bremer Ganztagsgrundschulen", die vom Institut für Schulentwicklungsforschung (IFS) Dortmund unter Leitung von Prof. Holtappels durchgeführt wurde.
- Auf der ministeriellen Ebene gibt es bei der Bildungsbehörde eine Ganztagsschulreferentin mit Sachbearbeitung. Dort ist auch die kommunale Verantwortlichkeit für die Einrichtung und den Betrieb bestehender Ganztagsschulen angesiedelt. In Bremerhaven liegt die Zuständigkeit beim Magistrat der Stadt. Die Jugend- und Sozialbehörde beteiligt sich an der Konzeption der Kooperation von Jugendhilfe und (Ganztags-)Schule. Im Grundschulbereich wechselten die Mitarbeiter/innen der an Ganztagsschulen angesiedelten Horte ab Sommer 2005 zur Bildungsbehörde als Arbeitgeberin, wobei die Hortangebote aus dem Einzugsbereich von Ganztagsschulen integriert wurden.
Finanzierungsaspekte
Die von der ehemaligen Bundesregierung für Bremen veranschlagten Mittel im Rahmen des IZBB sind von Bremen in voller Höhe (ca. 28 Mio. Euro) abgerufen worden. Zudem hat der Bremer Senat deutlich mehr als die im IZBB geforderten 10% Eigenmittel in den Ausbau von Ganztagsschulen investiert
Personelle und finanzielle Ausstattung der Bremer Ganztagsschulen
Die folgenden Angaben beziehen sich auf die Stadt Bremen, die finanziellen Ausstattungen der Schulen sind kommunale Aufgaben.
- Alle Ganztagsschulen erhalten drei zusätzliche Lehrerwochenstunden zur Leitung und Organisation des Ganztagsbetriebs.
- Pro gebundener Ganztagsklasse gibt es bei 5 gebundenen Tagen zwei Lehrerwochenstunden zusätzlich, bei weniger gebundenen Tagen anteilig.
- Dazu gibt es ergänzend, je nach Stundentafel der Schulart pro Schüler/in im Ganztag, Stunden von (sozial-)pädagogischen Fachkräften.
- Da die verlässliche Grundschule für alle Kinder ab Schuljahr 05/06 von 8.00 bis 13.00 Uhr verbindlich und damit auch mit Personalressourcen ausgestattet ist, beträgt der ergänzende Ganztagsfaktor pro Schüler/in der Grundschule 0,63 (bzw. 0,62 bei sechsjähriger Grundschule) plus 7,5 % Vertretungsreserve. Beispiel: Eine Grundschule im gebundenen Ganztag erhält für ihre 400 Schüler/innen 252 Wochenstunden plus 7,5% Ausfall an Stunden für pädagogische Fachkräfte.
- Für ein Förderzentrum der Sekundarstufe I beträgt der Zuschlag für den Ganztagsfaktor 0,92 plus 7,5 % Vertretungsreserve.
- Im Bereich der Sekundarstufe I beträgt der ergänzende Ganztagszuschlag aufgrund der unterschiedlichen Stundentafeln in verschiedene Bildungsgängen durchschnittlich ca. 0,48 plus 7,5 % Vertretungsreserve.
- Zusätzlich erhalten die Schulen für ergänzende Sachkosten pro Ganztagsschüler/in einen Betrag von jährlich 10,50 Euro.
- Die Kosten für das Mittagessen in Höhe von 27€ monatlich tragen die Eltern. Für ca. durchschnittlich 30% der am Mittagessen teilnehmenden Ganztagsschüler/innen (Hartz IV und vergleichbares Einkommen) wird ein Zuschuss gezahlt.
Christel Hempe-Wankerl - Ganztagsschulreferentin beim Senator für Bildung und Wissenschaft
Sandra Reith - Verbundprojekt "Lernen für den GanzTag"
